Landungen
Die Landung erfolgt wie bei den Abflügen ebenfalls grundsätzlich entgegen der Windrichtung. Man unterscheidet Sichtanflug und Instrumentenanflug (am ILS Leitstrahl).
Die Flugzeuge sind infolge der reduzierten Triebwerksleistung leiser als beim Start, überfliegen jedoch durch den flachen Sinkwinkel von 3 Grad sehr lange in geringer Höhe das Gebiet vor der Landung und das gebündelt, da sie spätestens 5 bis 10 km vor dem Aufsetzen ausgerichtet auf der verlängerten Pistenachse sein müssen.
Beim Instrumentenanflug werden die Piloten durch den Fluglotsen zum Endanflug an das ILS herangeführt. Seit Einführung der neu definierten Transition erfolgt die Landung vermehrt entlang dieser Strecken. Auf Anweisung durch den Fluglotsen werden auch nur Teile der Transitions genutzt bzw. ist eine Abkürzung der Transition durch Wechsel auf den Endanflug möglich.
Mit Einführung der Transitions wurde die Voraussetzung geschaffen den Continuous Descent (CD = Kontinuierlicher Sinkflug mit minimaler Triebwerksleistung) einzuführen und damit eine weitere Lärmreduktion im Anflug zu erreichen.
Die Freigabe zum Sichtanflug erfolgt nach Anfrage des Piloten durch den Fluglotsen nur bei geeigneten Wetter- und Verkehrsbedingungen. Der Sichtanflug kann bei geeigneter Streckenwahl über unbewohntes Gebiet ein lärmschonendes Anflugverfahren darstellen.
Die ARGE sieht ihre Aufgabe in Zusammenarbeit mit den Experten der ACG die Anflugrouten und Anflugverfahren so zu optimieren, dass die Lärmbelastung der überflogenen Wohngebiete möglichst gering wird. Dieser Prozess erfolgt in den Bezirkskonferenzen und Evaluierungsgruppe unter der Prozesssteuerung durch das Dialogforum.
Der Curved Approach ist ein kurviger Anflug mit GSM Unterstützung bis zu einem Mindestabstand vor dem Aufsetzen im Gegensatz zum derzeitigen geraden Landeanflug auf der verlängerten Pistenachse. Dieser ist jedoch derzeit behördlich nicht genehmigt. Er soll jedoch bis zur Inbetriebnahme der neuen Piste eingesetzt werden können und damit eine weitere Verbesserung in der Lärmbelastung bringen.
Unsere Position zu Sichtanflügen
Die ARGE ist grundsätzlich und in erster Linie den unter dem Fluglärm leidenden Menschen verpflichtet und sieht daher eine ihrer zentralen Aufgaben darin, in Zusammenarbeit mit den Experten der ACG Anflugrouten und Anflugverfahren so zu optimieren, dass die Lärmbelastung der überflogenen Wohngebiete möglichst gering wird. Die ARGE bevorzugt daher die Landung auf vereinbarten Landerouten.
Aus dieser Haltung heraus ist die ARGE grundsätzlich gegen
Sichtanflüge, weil der Anflug außerhalb der Anflugrouten mit einer
Zunahme der Lärmimmissionen für die im Lärmbereich dieser "wilden"
Routen lebenden Menschen verbunden ist. Diese prinzipielle Haltung
gilt für den Tag- und den Nachtflugbetrieb. Für den
Nachtflugbetrieb jedoch in besonders unbedingter Weise.
Die Argumente der Airlines, dass diese Sichtanflüge eine
nennenswerte Zeit und Kostenersparnis brächten sind nicht
überzeugend und halten einer Überprüfung mit Fakten nicht
stand.
Die Arge nimmt aber zur Kenntnis, dass es auch auf den
Instrumentenanflugrouten Sichtflugverkehr gibt, was eine dichtere
Staffelung der Flugzeuge ermöglicht und daher die Anflugkapazität
der beflogenen Piste erhöht. Da die ARGE kein prinzipieller Gegner
kapazitätssteigender Maßnahmen mit vertretbaren Methoden ist, ist
sie bereit, über die generelle Zulassung von Sichtanflügen auf den
Instrumentenanflugrouten zu bestimmten Tagesstunden zu
verhandeln.